Die Aufzeichnungspflicht im Mietwagenverkehr (§ 49 PBefG)
Warum Mietwagenunternehmen Beförderungsaufträge dokumentieren müssen und was das Gesetz dazu vorgibt.
Warum Mietwagenunternehmen Beförderungsaufträge dokumentieren müssen und was das Gesetz dazu vorgibt.
Der Verkehr mit Mietwagen ist im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt. § 49 PBefG unterscheidet ihn vom Taxenverkehr und knüpft daran besondere Pflichten. Dieser Beitrag fasst die wesentlichen Punkte allgemein zusammen.
Für Mietwagen gilt nach § 49 Abs. 4 PBefG im Grundsatz die sogenannte Rückkehrpflicht: Mit dem Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die zuvor am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind. Nach Ausführung des Auftrags hat der Mietwagen in der Regel zum Betriebssitz zurückzukehren, sofern er nicht vor oder während der Fahrt einen neuen Auftrag erhalten hat.
Das Gesetz verlangt, dass der Eingang des Beförderungsauftrags am Betriebssitz buchmäßig erfasst wird. Genau diese Aufzeichnung wird in der Praxis als Auftragsbuch bezeichnet. Sie dient den zuständigen Behörden — etwa im Rahmen einer Kontrolle — als Nachweis darüber, dass die Aufträge ordnungsgemäß angenommen wurden.
Zur Aufzeichnung gehören typischerweise Angaben, mit denen sich die einzelnen Fahrten nachvollziehen lassen (z. B. Zeitpunkt des Auftragseingangs, Fahrzeug, Fahrtdaten). Die konkrete Ausgestaltung kann je nach Genehmigungsbehörde unterschiedlich gehandhabt werden.
Nach § 49 Abs. 4 PBefG ist die Aufzeichnung ein Jahr aufzubewahren. Davon zu unterscheiden sind die steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten, die deutlich länger sein können — dazu mehr im Beitrag Aufbewahrung & GoBD.
Auftragsbuch bereitet deine Fahrtendaten aus Uber (.xlsx), Bolt und FREENOW (.csv) strukturiert
auf und erzeugt ein PDF, das die für die Aufzeichnung relevanten Angaben chronologisch
und nach Kennzeichen sortiert zusammenführt. Das Tool ist ein technisches Hilfsmittel;
die inhaltliche Verantwortung für die Aufzeichnungen bleibt beim Unternehmer.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Stand zum Zeitpunkt der Erstellung wieder. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze sowie die Vorgaben der zuständigen Behörden; im Zweifel ziehe fachkundigen Rat hinzu.