Mietwagen-Auftragsbuch · Duisburg · § 49 PBefG

Was braucht dein Mietwagen-Auftragsbuch in Duisburg?

Deine Genehmigungsbehörde ist das Straßenverkehrsamt der Stadt Duisburg. Die Auftragsbuch App macht aus deinen Uber-, Bolt- und FREENOW-Fahrten in Minuten ein geordnetes Auftragsbuch nach § 49 PBefG: chronologisch und GoBD-konform aufgebaut.

Für Mietwagenbetriebe in Duisburg

Karte von Duisburg am Rhein
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📍 In NRW ist dein Auftragsbuch das Beweismittel

Gerade in NRW wurden wiederholt Konzessionen wegen Rückkehrpflicht-Verstößen entzogen — die Behörden stützen sich dabei auf Betriebssitz-Beobachtung und das vorgelegte Auftragsbuch. Die gute Nachricht: Wer lückenlos dokumentiert, ist bestens aufgestellt. Genau das übernimmt die Auftragsbuch App.

Was die Stadt Duisburg erwartet

Duisburg veröffentlicht keinen eigenen Feldkatalog; die Auflagen stehen im Bescheid. In der Prüfpraxis dokumentierst du je Beförderungsauftrag:

Aufbewahrung: 1 Jahr (§ 49 Abs. 4 PBefG). Zuständig ist das Straßenverkehrsamt (SG 32-23), nicht das allgemeine Ordnungsamt.

Auftragsbuch & Rückkehrpflicht

Nach jeder Fahrt kehrt dein Mietwagen zum Betriebssitz zurück — außer es liegt ein Folgeauftrag vor. Dein Auftragsbuch ist der Nachweis.

Wie Auftragsbuch & Rückkehrpflicht zusammenhängen

Die gute Nachricht zuerst: Wer sein Auftragsbuch lückenlos führt, hat bei einer Betriebsprüfung genau die Nachweise zur Hand, auf die es ankommt — denn dafür ist es da. Mit der Auftragsbuch App entsteht das beim Import deiner Fahrten automatisch.

Die Rückkehrpflicht (§ 49 Abs. 4 PBefG): Nach jedem Auftrag kehrt dein Mietwagen zum Betriebssitz zurück — oder es liegt bereits ein neuer Folgeauftrag vor (auch über die Uber-/Bolt-App). Beides ist in deinem Auftragsbuch dokumentiert.

Dein Auftragsbuch ist der Nachweis: Der Zeitstempel des Auftragseingangs zeigt schwarz auf weiß, dass ein Folgeauftrag vorlag.

So funktioniert's — in unter einer Minute

Vom Plattform-Export zum fertigen Auftragsbuch.

Zuständige Behörde

Stadt Duisburg — Bürger-/Ordnungsamt, Straßenverkehrsamt (SG 32-23)

Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für Mietwagen in Duisburg.
✉️ [email protected] · ☎ 0203 94000 · Aufsicht: Bez.-Reg. Düsseldorf
📍 Sonnenwall 73–75, 47051 Duisburg

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Häufige Fragen aus Duisburg

Welche Behörde ist für meine Mietwagen-Konzession in Duisburg zuständig?

Die Stadt Duisburg, Bürger- und Ordnungsamt, Straßenverkehrsamt (SG 32-23)[email protected], 0203 94000. Aufsicht: Bezirksregierung Düsseldorf.

Warum ist das Auftragsbuch in Duisburg so wichtig?

In NRW wurden wiederholt Konzessionen wegen Rückkehrpflicht-Verstößen entzogen — nachgewiesen über Betriebssitz-Beobachtung und die vorgelegten Auftragsbücher. Wer lückenlos dokumentiert, ist auf der sicheren Seite. Die Auftragsbuch App erstellt das Buch automatisch.

Muss ich als Uber- oder Bolt-Fahrer in Duisburg ein Auftragsbuch führen?

Ja. § 49 Abs. 4 PBefG verlangt für jeden Beförderungsauftrag ein Auftragseingangsbuch — buchmäßig oder elektronisch, ein Jahr aufzubewahren. Die Auftragsbuch App erstellt es automatisch aus deinen Plattform-Exporten.

Genügt der Uber- oder Bolt-Export der Behörde?

Die Roh-Exporte sind Abrechnungslisten, kein fertiges Auftragsbuch nach § 49 PBefG. Die Auftragsbuch App macht daraus das geordnete, GoBD-konforme Auftragseingangsbuch — du lädst den Export hoch und bekommst das fertige Auftragsbuch.

Welche Anforderungen stellt die Behörde bei dir?

Die Vorgaben stehen oft nur im Bescheid. Schreib uns, was bei dir in Duisburg gefordert wird — wir nehmen deine Erfahrung auf und helfen dir gezielt weiter.

Lieber ausführlich per E-Mail? Schreib uns direkt:

Quellen & Rechtsgrundlage

Wir kennen die Anforderungen der Behörden — und arbeiten ausschließlich mit den offiziellen Vorgaben. Hier kannst du alles selbst nachlesen:

Alles zum Auftragsbuch — in der Infothek.

Zur Infothek →

Auftragsbuch ist ein technisches Hilfsmittel zur Aufbereitung deiner Daten und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Angaben zu Behörde und Auflagen nach öffentlich zugänglichen Quellen (Stand Juni 2026), ohne Gewähr.