Deine Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Esslingen — für den ganzen Kreis, auch für Esslingen und Leinfelden-Echterdingen. Die Auftragsbuch App macht aus deinen Uber-, Bolt- und FREENOW-Fahrten in Minuten ein geordnetes Auftragsbuch nach § 49 PBefG: chronologisch und GoBD-konform aufgebaut.
Für Betriebe in Esslingen, Leinfelden-Echterdingen, Filderstadt & am Flughafen
Der Kreis veröffentlicht keinen eigenen Feldkatalog; die Auflagen stehen im Bescheid. In der Prüfpraxis dokumentierst du je Beförderungsauftrag:
Aufbewahrung: 1 Jahr (§ 49 Abs. 4 PBefG). Auch für die großen Kreisstädte erteilt das Landratsamt; Aufsicht: Regierungspräsidium Stuttgart.
Bei Betriebsprüfungen werden häufig monatliche Arbeitszeitnachweise (§ 17 MiLoG) mit Beginn und Ende jeder Pause der eingesetzten Fahrer verlangt. Die Auftragsbuch App erstellt sie automatisch je Fahrer aus deinen Fahrtdaten und weist jede Pause mit Uhrzeit (Beginn–Ende) aus.
Bei manchen Betriebsprüfungen werden auch die Plattform-Fahrtenbücher von Uber, Bolt und FreeNow angefordert. Mit der Auftragsbuch App hast du sie alle sauber pro Monat sortiert griffbereit.
Gerade im Flughafenverkehr ist der lückenlose Nachweis wichtig — dein Auftragsbuch belegt, dass ein Folgeauftrag vorlag.
Die gute Nachricht zuerst: Wer sein Auftragsbuch lückenlos führt, hat bei einer Betriebsprüfung genau die Nachweise zur Hand, auf die es ankommt — denn dafür ist es da. Mit der Auftragsbuch App entsteht das beim Import deiner Fahrten automatisch.
Die Rückkehrpflicht (§ 49 Abs. 4 PBefG): Nach jedem Auftrag kehrt dein Mietwagen zum Betriebssitz zurück — oder es liegt bereits ein neuer Folgeauftrag vor (auch über die Uber-/Bolt-App). Beides ist in deinem Auftragsbuch dokumentiert.
Dein Auftragsbuch ist der Nachweis: Der Zeitstempel des Auftragseingangs zeigt schwarz auf weiß, dass ein Folgeauftrag vorlag.
Vom Plattform-Export zum fertigen Auftragsbuch.
Egal, wo dein Betriebssitz im Kreis liegt — zuständig ist immer das Landratsamt Esslingen. Diese Seite gilt u. a. für Betriebe in:
Anderswo in der Region? Zur Übersicht Stuttgart & Region →
Landratsamt Esslingen — Straßenverkehrsamt
Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für Mietwagen im gesamten Landkreis Esslingen.
✉️ [email protected] · ☎ 0711 3902-48330 · Aufsicht: RP Stuttgart
📍 Am Aussichtsturm 7, 73207 Plochingen
Die großen Kreisstädte (Esslingen, Filderstadt …) erteilen nicht selbst — die Konzession erteilt das Landratsamt.
Das Straßenverkehrsamt des Landratsamts Esslingen, Am Aussichtsturm 7, Plochingen — [email protected], 0711 3902-48330. Wichtig: Auch für die großen Kreisstädte Esslingen, Leinfelden-Echterdingen und Filderstadt erteilt das Landratsamt — nicht die Stadt.
Der Flughafen Stuttgart liegt im Landkreis Esslingen (Leinfelden-Echterdingen) und ist ein Kontroll-Schwerpunkt: Bei Prüfungen Anfang 2025 wurden 368 Verstöße bei sieben Unternehmen festgestellt (Bußgelder 500–10.000 €). Mit einem lückenlosen Auftragsbuch, das den Auftragseingang und die Rückkehrpflicht belegt, bist du auf der sicheren Seite — die Auftragsbuch App erstellt es automatisch.
Ja. § 49 Abs. 4 PBefG verlangt für jeden Beförderungsauftrag ein Auftragseingangsbuch — buchmäßig oder elektronisch. Die Auftragsbuch App erstellt es automatisch aus deinen Plattform-Exporten.
Die Roh-Exporte sind Abrechnungslisten, kein fertiges Auftragsbuch nach § 49 PBefG. Die Auftragsbuch App macht daraus das geordnete, GoBD-konforme Auftragseingangsbuch — du lädst den Export hoch und bekommst das fertige Auftragsbuch.
Die Vorgaben stehen oft nur im Bescheid. Schreib uns, was bei dir im Landkreis Esslingen gefordert wird — wir nehmen deine Erfahrung auf und helfen dir gezielt weiter.
Lieber ausführlich per E-Mail? Schreib uns direkt:
Wir kennen die Anforderungen der Behörden — und arbeiten ausschließlich mit den offiziellen Vorgaben. Hier kannst du alles selbst nachlesen:
Auftragsbuch ist ein technisches Hilfsmittel zur Aufbereitung deiner Daten und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Angaben zu Behörde und Auflagen nach öffentlich zugänglichen Quellen (Stand Juni 2026), ohne Gewähr.